Allgemeine Information zur Krankenkassen - Refundierung

Stand Jänner 2023

Bewilligung der Verordnung

ÖGK: Bewilligungspflicht bis Ende Juni 2025 ausgesetzt

BVAEB: Bewilligungspflicht dauerhaft ausgesetzt

SVS: Patient muss die Verordnung vor Therapiebeginn selbst an die SVS übermitteln,

Hausbesuche zusätzlich immer vorab bewilligungspflichtig

 

Empfohlener Wortlaut auf der Verordnung

Info zur Praxis: Birgit Schweighart, Erzherzog Joh. Str. 491, 8623 Aflenz Kurort

Zuweisung zu:  Physiotherapie Einzelbehandlung  45  min 

Anzahl: zwischen 7 und 10 Mal

Diagnose: möglichst detailliert, damit die Rückvergütung v. a. bei höherer Therapiezeit klar ersichtlich begründet ist

 

Rückvergütung

ÖGK: 80 % vom Kassentarif

SVS: 80 % vom Kassentarif

BVAEB: 90 % vom Kassentarif

 

...das sind bei Wahltherapeuten je nach Kasse in  EURO  für

PT 30 min: ca.  25,- bis  27,-

PT 45 min: ca.  36,- bis  41,-

PT 60 min: ca.  50,- bis  54,-

KEP 45 min: ca.  36,- bis  41,-

KEP 60 min: ca.  49,- bis  54,-

 

 

Herzlicher Dank: Informationen wurden zusammengetragen und an alle Kolleg:innen

im TEAM Aflenzer Becken weitergeleitet von PT Marianne Kohlbacher und PT Andrea Saubach.


Schlagzeile 2022:   Therapie auf Kasse?


Werte KlientInnen,

in den österreichischen Schlagzeilen[1] wurde berichtet, dass ab Jänner 2022 in ganz Österreich Physiotherapie gratis zur Verfügung stehen wird. Die Schlagzeilen ließen dabei den Schluss zu, dass ALLE ÖsterreicherInnen flächendeckend uneingeschränkt Zugang zu Gratistherapien haben werden.

 

Wie ist es tatsächlich?

 

Bisher war es im Großteil Österreichs nur Instituten und Gesundheitszentren möglich, Leistungen mit der Krankenkasse direkt abzurechnen, weshalb den KlientInnen dort keine Kosten anfielen.

 

Neu ist, dass nun auch freiberuflichen PhysiotherapeutInnen österreichweit die Möglichkeit geboten wird, einen Kassenvertrag zu bekommen. In Österreich arbeiten aktuell an die 8.000 PhysiotherapeutInnen[2], gut 4.000 davon freiberuflich. Ab Jänner 2022 werden 590 davon einen Kassenvertrag erhalten.

 

Das wurde so zwischen ÖGK und Physio Austria (dem Berufsverband der PhysiotherapeutInnen) verhandelt. [3] Für die Steiermark fallen hierbei 28 neu geschaffene Vertragsstellen an. [4]

 

Wie aus den genannten Zahlen ersichtlich, können die knapp 600 bundesweit ausgegebenen Verträge bei weitem nicht alle freiberuflichen PhysiotherapeutInnen bespielen. Infolgedessen ist auch weiterhin bei einem Großteil der freiberuflichen PhysiotherapeutInnen die direkte Abrechnung über die Krankenkasse, salopp "Gratistherapie",   nicht   möglich.

 

Die Aussage also, dass es nun in ganz Österreich freiberufliche PhysiotherapeutInnen geben wird, die aufgrund der Kassenverträge Physiotherapie für ihre KlientInnen gratis anbieten können, ist soweit richtig. Die Schlussfolgerung, dass diese Gratistherapie nun für alle ÖsterreicherInnen uneingeschränkt  zur Verfügung steht, ist hingegen nicht zulässig.

 

Auch in meiner Praxis als freiberufliche Wahltherapeutin bleibt alles „beim Alten“:

 

Für die ärztlich zugewiesenen und von Ihnen in meiner Praxis konsumierten und bezahlten Einheiten erhalten Sie nicht nur jedes Mal einen Zahlungsbeleg, sondern Sie bekommen am Ende der Therapieserie von mir eine Sammelrechnung mit genauer Auflistung aller erbrachten Leistungen ausgehändigt.

 

Diese Aufstellung können Sie anschließend bei der Krankenkasse einreichen und dadurch eine Teilrefundierung der Kosten erwirken. 



[2] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160127_OTS0159/100-jahre-physiotherapie-in-oesterreich

[3] https://www.physioaustria.at/system/files/general/rv_physiotherapie_inkl_anlagen.pdf

[4] siehe unter [3] „Rahmenvereinbarung über die Erbringung Physiotherapeutischer Leistungen durch freiberuflich tätige Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Anlage 1“