Stand Jänner 2023
Bewilligung der Verordnung
ÖGK: Bewilligungspflicht bis Ende Juni 2025 ausgesetzt
BVAEB: Bewilligungspflicht dauerhaft ausgesetzt
SVS: Patient muss die Verordnung vor Therapiebeginn selbst an die SVS übermitteln,
Hausbesuche zusätzlich immer vorab bewilligungspflichtig
Empfohlener Wortlaut auf der Verordnung
Info zur Praxis: Birgit Schweighart, Erzherzog Joh. Str. 491, 8623 Aflenz Kurort
Zuweisung zu: Physiotherapie Einzelbehandlung 45 min
Anzahl: zwischen 7 und 10 Mal
Diagnose: möglichst detailliert, damit die Rückvergütung v. a. bei höherer Therapiezeit klar ersichtlich begründet ist
Rückvergütung
ÖGK: 80 % vom Kassentarif
SVS: 80 % vom Kassentarif
BVAEB: 90 % vom Kassentarif
...das sind bei Wahltherapeuten je nach Kasse in EURO für
PT 30 min: ca. 25,- bis 27,-
PT 45 min: ca. 36,- bis 41,-
PT 60 min: ca. 50,- bis 54,-
KEP 45 min: ca. 36,- bis 41,-
KEP 60 min: ca. 49,- bis 54,-
Herzlicher Dank: Informationen wurden zusammengetragen und an alle Kolleg:innen
im TEAM Aflenzer Becken weitergeleitet von PT Marianne Kohlbacher und PT Andrea Saubach.
Werte KlientInnen,
in den österreichischen Schlagzeilen[1] wurde berichtet, dass ab Jänner 2022 in ganz Österreich Physiotherapie gratis zur Verfügung stehen wird. Die Schlagzeilen ließen dabei den Schluss zu, dass ALLE ÖsterreicherInnen flächendeckend uneingeschränkt Zugang zu Gratistherapien haben werden.
Wie ist es tatsächlich?
Bisher war es im Großteil Österreichs nur Instituten und Gesundheitszentren möglich, Leistungen mit der Krankenkasse direkt abzurechnen, weshalb den KlientInnen dort keine Kosten anfielen.
Neu ist, dass nun auch freiberuflichen PhysiotherapeutInnen österreichweit die Möglichkeit geboten wird, einen Kassenvertrag zu bekommen. In Österreich arbeiten aktuell an die 8.000 PhysiotherapeutInnen[2], gut 4.000 davon freiberuflich. Ab Jänner 2022 werden 590 davon einen Kassenvertrag erhalten.
Das wurde so zwischen ÖGK und Physio Austria (dem Berufsverband der PhysiotherapeutInnen) verhandelt. [3] Für die Steiermark fallen hierbei 28 neu geschaffene Vertragsstellen an. [4]
Wie aus den genannten Zahlen ersichtlich, können die knapp 600 bundesweit ausgegebenen Verträge bei weitem nicht alle freiberuflichen PhysiotherapeutInnen bespielen. Infolgedessen ist auch weiterhin bei einem Großteil der freiberuflichen PhysiotherapeutInnen die direkte Abrechnung über die Krankenkasse, salopp "Gratistherapie", nicht möglich.
Die Aussage also, dass es nun in ganz Österreich freiberufliche PhysiotherapeutInnen geben wird, die aufgrund der Kassenverträge Physiotherapie für ihre KlientInnen gratis anbieten können, ist soweit richtig. Die Schlussfolgerung, dass diese Gratistherapie nun für alle ÖsterreicherInnen uneingeschränkt zur Verfügung steht, ist hingegen nicht zulässig.
Für die ärztlich zugewiesenen und von Ihnen in meiner Praxis konsumierten und bezahlten Einheiten erhalten Sie nicht nur jedes Mal einen Zahlungsbeleg, sondern Sie bekommen am Ende der Therapieserie von mir eine Sammelrechnung mit genauer Auflistung aller erbrachten Leistungen ausgehändigt.
Diese Aufstellung können Sie anschließend bei der Krankenkasse einreichen und dadurch eine Teilrefundierung der Kosten erwirken.
[1] https://www.heute.at/s/ab-2022-uebernimmt-krankenkasse-physiotherapie-100167730; https://www.derstandard.at/story/2000130336786/physiotherapie-ab-2022-in-ganz-oesterreich-auf-kassenkosten; https://www.kleinezeitung.at/oesterreich/6045705/Oesterreichweit_Physiotherapie-ab-2022-auf-Kassenkosten
[2] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160127_OTS0159/100-jahre-physiotherapie-in-oesterreich
[3] https://www.physioaustria.at/system/files/general/rv_physiotherapie_inkl_anlagen.pdf
[4] siehe unter [3] „Rahmenvereinbarung über die Erbringung Physiotherapeutischer Leistungen durch freiberuflich tätige Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Anlage 1“